Die hauswirtschaftliche Versorgung ist neben der Grundpflege ein Bestandteil des Sozialgesetzbuches und gehört zur häuslichen Pflege. Sie ermöglicht dem Pflegebedürftigen, sich Zuhause in seiner gewohnten Umgebung pflegen zu lassen.
Diese Leistung bezieht sich sowohl auf die Durchführung der täglichen Haushaltsaufgaben, als auch auf die Haushaltsorganisation. Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet das Reinigen des Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung. Es handelt sich bei der Reinigung stets um eine regelmäßig anfallende Reinigung, nicht um eine Grundreinigung. Zusätzlich zu den Tätigkeiten, die im Rahmen des SGB XI von den Pflegekassen anerkannt werden, besteht die Möglichkeit, sich ein erweitertes Leistungsangebot von uns erstellen zu lassen. Dieses Zusatzangebot beinhaltet z.B. umfangreiche Reinigungsarbeiten, Serviceleistungen für handwerkliche Dienste und Reparaturen, die Betreuung von Haustieren oder einem Menüservice und lässt sich durch den Entlastungsbetrag mitfinanzieren.